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Term Definition
TIR

Transports Internationaux Routiers

Transports Internationaux Routiers (TIR; frz. „Internationaler Straßengütertransport“) ist ein zollrechtliches Versandverfahren zur vorübergehenden Einfuhr bzw. dem Transit von Waren. Das dazugehörende Zolldokument ist immer ein Carnet TIR. Die Abkürzung wird auf Schildern an Lastkraftwagen angebracht, die Waren im TIR-Verfahren transportieren. Die Frachträume der Fahrzeuge werden verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffallen würde. Durch das Carnet wird der Verwaltungsaufwand bei Zollkontrollen minimiert, da nur das Start- und Zielland an der Verzollung beteiligt sind. Somit wird die Abwicklung von Transitverkehr wesentlich erleichtert. Ausgestellt werden TIR-Carnets von der in Genf ansässigen Internationalen Straßentransportunion (IRU – International Road Transport Union/Union Internationale des Transports Routiers). Rechtsgrundlage des TIR-Verfahrens ist das Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14. November 1975 mit zurzeit 68 Vertragsstaaten, einschließlich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In der praktischen Durchführung ist das Versandverfahren mit Carnet TIR nur in 56 bürgenden Ländern mit dementsprechenden nationalen Verbänden (Stand 31. Oktober 2007).
Quelle wikipedia

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