Term | Definition |
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ZAZ Konto | Das ZAZ-Konto gibt es beim Schweizer Zoll und ist vergleichbar mit dem Deutschen Aufschubkonto. Auf dem ZAZ-Konto kann je nach dem Zoll oder Mehrwertsteuer belastet werden.
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Zoll | Behörde, die sich um die Entrichtung von Zöllen und Steuern für die Ein- und Ausfuhr von Gütern kümmert.
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Zolldeklarant | Beruf, der darauf spezialisiert ist die Zollformalitäten resp. Anmeldungen bei Ein- und Ausfuhren zu erledigen.
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Zollgebühren | Abgaben, welche beim Grenzüberschreitenden Warenverkehr zu entrichten sind.
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Zollverschluss | Verschluss des Transportbehälters mit einer Zollplombe.
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Zugelassener Empfänger | Firma, die von der Zollbehörde ermächtigt ist Waren direkt an ihrem Domizil zu empfangen, ohne dass diese an der Zollstelle gestellt werden müssen.
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Zugelassener Versender | Firma, die von der Zollbehörde ermächtig ist Waren direkt ab ihrem Domizil zu versenden, ohne dass diese an der Zollstelle gestellt werden müssen.
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Zusammenladeverbot | Verbot gewisse Güter zusammen in einem Frachtraum zu transportieren. Dies gilt vor allem für den Transport von verschiedenem Gefahrgut.
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Zwischenlagerung | Kurzfristige Lagerung in einem Umschlagslager oder einem Pufferlager.
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